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Echte Rufnummernportabilität in Liechtenstein


Amt für Kommunikation ebnet den Weg für alternative Provider

07.09.2018

Am 2. August 2018 hat das Liechtensteiner Amt für Kommunikation entschieden, dass ab 1. Januar 2019 die rechtlichen Grundlagen für einen Anbieterwechsel mit (echter) Rufnummernportabilität (oder -mitnahme) geschaffen werden. Vestra ICT begrüsst diesen Entscheid, da so die vollständige Abhängigkeit von der Telecom/FL1 in Liechtenstein aufgehoben und der freie Markt gefördert wird, indem wesentlich günstigere Festnetzpreise für alle Kunden möglich werden. Liechtenstein schliesst damit zur Schweiz und vielen weiteren Ländern auf, wo dies seit Jahren so praktiziert wird.